Leider werden nicht alle sinnvollen Behandlungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Bei Wunsch des Patienten bieten wir solche Leistungen daher kostenpflichtig als individuelle Gesundheitsleistung an.
Hierzu gehören u.a.:
- Maßnahmen der ästhetischen Dermatologie, wie z.B. Entfernung von:
- Alters-und Stielwarzen
- Blutschwämmchen
- störenden, aber gutartigen Muttermalen
- Behandlung von Stirn- und Augenfalten mit Botulinumtoxin
- Behandlung übermäßigen Schwitzens mit Botulinumtoxin
- Sklerosierung von Besenreißervarizen